Damit die Begrüßung des neuen Jahres nicht im Krankenhaus endet, weisen die Feuerwehr Lohne sowie der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) darauf hin, dass nur Feuerwerkskörper verwendet werden sollten, die das BAM-Zulassungszeichen haben. Die Feuerwehr weist zudem darauf hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe von Altenheimen, Flüchtlingsunterkünften, Kirchen, Krankenhäusern, sowie Reet- und Fachwerkhäusern grundsätzlich verboten ist.
Zudem bittet der NSGB um Beachtung folgender Hinweise:
- Feuerwerkskörper sollten das BAM-Zulassungszeichen haben (zu erkennen an der BAM-Identifikationsnummer, zum Beispiel „BAM-F2-0001).
- Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
- Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.
- Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.
- Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
- “Blindgänger” nicht erneut zünden.
- In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.
- Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
- Halten Sie die örtlich besonders vorgeschriebenen Abstände zu Reetdachhäusern ein.
- Wer knallt, sollte seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und nicht auf der Straße liegen lassen.